Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufsbedingungen:
    1. Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Wolfertz -GmbH sind die folgenden allgemeinen
        Geschäftsbedingungen, sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur,
        wenn sie von der Firma Wolfertz-GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

    2. Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen als allein verbindlich an.

Lieferung:
    3. Alle Angebote sind freibleibend - Liefermöglichkeiten und rechtzeitiger Materialeingang vorbehalten.
        Geringfügige Abweichungen von Form und Ausstattung der Angebote, die den Zweck oder Gebrauch der
        Sachen nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt.
        Eb enso sind natürliche Unterschiede und Narbung im Leder erwünscht und kein Grund zur Reklamation.
    4.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehrlieferung bis zu 5% vor.
    5.
Eventuelle Teillieferungen sind als Lieferungen für sich zu betrachten. Lieferterm ine gelten nur annähernd
        und bedeuten kein Lieferversprechen.

Preise:
    6.
Alle in unseren Preislisten, Angeboten usw. aufgeführten Preise verstehen sich in Deutscher Mark oder Euro,
        bzw. ab dem 01.01.2002 nur in EURO und sind freibleibend.Berechnet werden die am Tage der Lieferung
        gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Verpackung und Versand:
    7. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
    8.
Die Preise verstehen sich im Normalfall für Lieferungen ab Werk. Porto und Verpackung werden berechnet.
        Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
    9.
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage
        der Bereitschaft über.

Beschädigung:
  10. Bei Beschädigungen oder Verlust ist sofort eine Tatbestandsaufnahme beim Frachtführer zu verlangen.
        Hinweis: bestätigen Sie nur "unter Vorbehalt einer genauen Überprüfung".

Zahlung:
  11.
Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto.
  12.
Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere, fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
  13.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, mit
        Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell ten Gegenforderungen.
        Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.
  14.
Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

Verzug:
  15. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung
        fällig, ohne daß es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller
        im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im
        Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des
        Bestellers gehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 2% des Warenwertes als
        Verzugszins zuzüglich MWSt. je angefangenem Monat des Ver zugs zu verlangen.

Mängelrügen:
  16. Reklamationen müssen spätestens innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich erfolgen.
        Dies gilt auch bei Lieferungen, für die der Ablieferungsort ein ausländischer Bestimmungsplatz ist. Mängel,
        die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach
        Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 3 Monate nach Empfang der
        Ware zu rügen. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, so bleibt es uns vorbehalten, ob wir die Stücke in
        einen ordnungsgemässen Zustand bringen oder den für Sie berechneten Preis gutschreiben wollen. Darüber
        hinausgehende Ersatz ansprüche lehnen wir ab. Eine Gewähr dafür, dass das angebotene oder gelieferte
        Material für etwa in Aussicht genommene, aber nicht ausdrücklich vereinbarte Zwecke geeignet ist,
        übernehmen wir nicht. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung
        der Mängelrüge durch uns uns. Das Recht der Mängelrüg e ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten
        Waren vom Besteller bereits weiterversandt sind. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender
        Vereinbarung angenommen.

Eigentumsvorbehalt:
  17. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem
        Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer
        die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert
        die Forderung en um mehr als 20% übersteigt.
  18.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Bearbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer
        als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit -) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung,
        wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
        (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des
        Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit -) Eigentum zusteht, wird im folgenden als
        Vorbehaltsware bezeichnet.
  19.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
        und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
        unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
        Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen
        aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicheru ngshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
        Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen
        Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
        wenn der Käufer seinen Zahlungsver- pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  20.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum
        des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine
        Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem
        Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
        haftet hierfür der Käufer.
  21. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt,
        die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
        Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durc h den Verkäufer
        liegt kein Rücktritt vom Vertrage.


Patentverletzung:
  22. Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung , Muster, oder
        sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass
        durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz - und
        Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die
        sich aus einer solchen Verletzun g ergeben könnten, zu befreien.

Verbindlichkeit des Vertrages:
  23. Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dürfen vom Besteller und Lieferer nur im gegenseitigen
        Einverständnis auf Dritte übertragen werden. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
        Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
  24. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Verbindlichkeiten ist Solingen.
        Gerichtsstand: Solingen


      
Handelsregister Solingen HRB 3345

 

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