Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen:

  1. Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Wolfertz -GmbH sind die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollten Einkaufsbedingungen des Käufers davon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von der Firma Wolfertz-GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  2. Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen als allein verbindlich an.

Lieferung:

  1. Alle Angebote sind freibleibend – Liefermöglichkeiten und rechtzeitiger Materialeingang vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von Form und Ausstattung der Angebote, die den Zweck oder Gebrauch der Sachen nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt. Eb enso sind natürliche Unterschiede und Narbung im Leder erwünscht und kein Grund zur Reklamation.
  2. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehrlieferung bis zu 5% vor.
  3. Eventuelle Teillieferungen sind als Lieferungen für sich zu betrachten. Lieferterm ine gelten nur annähernd und bedeuten kein Lieferversprechen.

Preise:

  1. Alle in unseren Preislisten, Angeboten usw. aufgeführten Preise verstehen sich in Euro und sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Verpackung und Versand:

  1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  2. Die Preise verstehen sich im Normalfall für Lieferungen ab Werk. Porto und Verpackung werden berechnet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung 
des Verkäufers.
  3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitschaft über.

Beschädigung:

  1. Bei Beschädigungen oder Verlust ist sofort eine Tatbestandsaufnahme beim Frachtführer zu verlangen. Hinweis: bestätigen Sie nur „unter Vorbehalt einer genauen Überprüfung“.

Zahlung:

  1. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto.
  2. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere, fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell ten 
 Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.
  4. Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

Verzug:

  1. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne daß es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, daß alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Fall e des Zahlungsverzugs des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 2% des Warenwertes als Verzugszins zuzüglich MWSt. je angefangenem Monat des Ver zugs zu verlangen.

Mängelrügen:

  1. Reklamationen müssen spätestens innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich erfolgen. Dies gilt auch bei Lieferungen, für die der Ablieferungsort ein ausländischer Bestimmungsplatz ist. Mängel, die auch bei sorg fältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 3 Monate nach Empfang der Ware zu rügen. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, so bleibt es uns vorbehalten, ob wir die Stücke in einen ordnungsgemässen Zustand bringen oder den für Sie berechneten Preis gutschreiben wollen. Darüber hinausgehende Ersatz ansprüche lehnen wir ab. Eine Gewähr dafür, dass das angebotene oder gelieferte M aterial für etwa in Aussicht genommene, aber nicht ausdrücklich vereinbarte Zwecke geeignet ist, übernehmen wir nicht. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns uns. Das Recht der Mängelrüg e ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferten Waren vom Besteller bereits weiterversandt sind. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen.

Eigentumsvorbehalt:

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung en um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Bearbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit -) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit -) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit -) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicheru ngshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsver- pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durc h den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

Patentverletzung:

  1. Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung , Muster, oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz – und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, zu befreien.

Verbindlichkeit des Vertrages:

  1. Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dürfen vom Besteller und Lieferer nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Verbindlichkeiten ist Solingen. Gerichtsstand: Solingen

Handelsregister Wuppertal: HRB 15482